Ab wann steht einem Schmerzpatienten eine Rente zu?
Die Frage der Berentung stellt sich den meisten Schmerzpatienten noch während der Chronifizierungsphase. Nach immer wiederkehrender Krankschreibung droht schließlich der Verlust des Arbeitsplatzes und damit der soziale Abstieg. Oftmals veranlassen dann die Krankenkassen ihre Versicherten, rechtzeitig einen Antrag auf Berentung zu stellen, um weiterhin sozial abgesichert zu sein.
Auch hier stellen Schmerzpatienten plötzlich fest, dass es gar nicht so einfach ist, zu seinem Recht zu kommen. Die komplizierten Regularien sind alles andere als selbsterklärend und stürzen die Betroffenen häufig in Verzweiflung.
Grundsätzlich gelten für alle Schmerzpatienten die gleichen Regeln wie für andere Patienten. Zunächst muss überhaupt die Anwartschaft auf eine Rente geklärt werden, dann gilt es festzustellen, ob eine Berufsunfähigkeit, eine Erwerbsminderung oder eine Berentung wegen Krankheit ansteht. Darüber hinaus muss festgestellt werden, ob die Berentung auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden kann.
In den seltensten Fällen verlaufen diese bürokratischen Entscheidungen reibungslos. Auch hier stehen zahlreiche Begutachtungen und Widerspruchsverfahren an. Wer sich da nicht mit der Gesetzeslage vertraut gemacht hat, steht häufig einsam und verlassen da.
Auch hier ist immer die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht zu empfehlen. Dieser kennt die Spielregeln und achtet darauf, dass die Patienten auch zu ihrem Recht kommen.